Bundesförderung für Start-ups 2023
Erste Schritte zum Erfolg: Als junges Unternehmen unter 10 Jahren profitieren Sie von einer bis zu 60%igen Förderung Ihrer Messeteilnahme durch das BAFA.
Gemeinschaftsstand für junge innovative Unternehmen
Nutzen Sie diese Chance für eine zukunftsweisende Messebeteiligung und professionelle Vermarktung Ihrer innovativen Produkte und Lösungen innerhalb der LABVOLUTION.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine Beteiligung auf dem Gemeinschaftsstand "Junge innovative Unternehmen".
Der Anmeldeschluss war am 01. Februar 2023. Wenn Sie noch Interesse an einer Beteiligung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Tami Röder.
Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die:
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Ein Aussteller, der auf dem BMWK-Gemeinschaftsstand ausstellt, erhält max. 60% der Ausgaben (Standmiete/Standbau) zurück.
Die Anmeldeunterlagen, die Richtlinien sowie der Bewilligungsantrag stehen Ihnen unten zum Download bereit. Über die Website des BAFA erhalten Sie generelle Informationen zur Förderung, etc.
Leistungen Ihres Einzelstandes
Standbau, Teppich, Blende und individuelle Beschriftung, Beleuchtung, Steckdose (230 V), 1 abschließbarer Infotresen, 1 Tisch und 4 Stühle, 1 Barhocker, 1 Papierkorb, 1 Prospektständer, WLAN
Gemeinschaftsfläche
Der Gemeinschaftsstand hat eine für alle Aussteller nutzbare Servicefläche – mit folgender Ausstattung:
Beispielrechnung für 9 qm (Mindestgröße):
(Zuzüglich gesetzlicher Mehrwehrtsteuer)
Der Anmeldeschluss war der 01. Februar 2023! Wenn Sie noch Interesse an einer Beteiligung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Tami Röder.
Melden Sie sich jetzt bei der Deutschen Messe zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand junge innovative Unternehmen an. Stellen Sie gleichzeitig einen elektronischen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sowie das BAFA Ihre Förderfähigkeit festgestellt hat, ist Ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wirksam.
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